Richtlinien

    für die Arbeit des „Russischen Germanistenverbandes“

    (verabschiedet auf der Gründungsversammlung des RGV am 29.11.2003)


    _________________________§ 1

    Der "Russische Germanistenverband" (RGV) ist eine auf den Prinzipien von Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit basierende Institution der Selbstorganisation russischer Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen.
    Der Verband gliedert sich in eine Sektion für Literaturwissenschaft und eine Sektion für Sprachwissenschaft.
    Er bezweckt die Förderung der wissenschaftlichen Erforschung von Sprache und Literatur der deutschsprachigen Länder und Regionen. Er ist nicht auf Gewinn ausgerichtet; seine Mitglieder arbeiten ausschließlich ehrenamtlich.
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    Im Einzelnen stellt er sich folgende Aufgaben:

    1. die Anliegen des Faches Germanistik im In- und Ausland zu fördern und zu vertreten;
    2. mit einmal bzw. zweimal im Jahr erscheinenden Mitteilungen (auch in Form von elektronischen Newsletters) sowie nach Möglichkeit durch die Herausgabe eines Jahrbuchs den fachlichen Kontakt der Mitglieder und die gegenseitige Information zu unterstützen;
    3. wissenschaftliche und didaktische Unternehmungen des Faches Germanistik (z.B. Tagungen, Veranstaltungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses) zu fördern;
    4. die Forschungsarbeiten im Bereich der Germanistik in Rußland zu koordinieren, Vortragsserien zu organisieren und Publikationen (z.B. Zeitschriften, Festschriften) herauszugeben.

    _________________________§ 2

    Der RGV besitzt den Rechtsstatus einer ehrenamtlichen Organisation im Sinne des geltenden russischen Vereinsrechts. Mitglieder des RGV können folgende Personen werden:

    1. Promovierte Germanisten und Germanistinnen, die als Hochschullehrerinnen und Hochschul-lehrerinnen oder als Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im wissenschaftlichen Betrieb an russischen Hochschulen tätig sind;
    2. Promovierte Germanisten und Germanistinnen, die an wissenschaftlichen Institutionen (z.B. Akademie der Wissenschaften, Literaturarchive, Forschungsinstitute usw.) oder an germanistischen wissenschaftlichen Projekten in Rußland arbeiten;
    3. Freischaffende Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen bzw. Doktoranden und Doktorandinnen, die wenigstens eine selbständige Arbeit (in Buchform) im Bereich der Germanistik vorweisen können;
    4. Germanistische Doktoranden und Doktorandinnen an den Hochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten;
    5. Vereine mit Zielsetzungen, die der Zielsetzung des RGV ähnlich sind.

    Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung oder durch Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages im Laufe von mehr als zwei Jahren.

    _________________________§ 3

    Formen der Mitgliedschaft:

    1. Vollmitgliedschaft: Für die in § 2.1-3 genannten Personen mit Stimmrecht.
    2. Assoziierte Mitgliedschaft: Für die in § 2.4 genannten Personen mit Beratungsrecht.
    3. Korporative Mitgliedschaft: Für die in § 2.5 genannten Vereine mit Beratungsrecht.
    4. Ehrenmitgliedschaft: Personen aus der wissenschaftlichen und kulturellen Öffentlichkeit, die sich um die Förderung der wissenschaftlichen Erforschung der Sprache und Literatur der deutschsprachigen Länder und Regionen verdient gemacht haben, mit Beratungsrecht.

    _________________________§ 4

    Alle Mitglieder verpflichten sich bei ihrem Eintritt in den RGV zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages und/oder zur Entrichtung von Gebühren für Sachleistungen des RGV (z.B. Präsentation der Vollmitglieder im Internet). Die Einkünfte des RGV (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Vermächtnisse) werden für die Vereinsziele gem. § 1, insbesondere für die Herstellung und Verbreitung des Mitteilungsblattes/Jahrbuches verwendet. Die Vollmitglieder, korporative Mitglieder und Ehrenmitglieder erhalten das Jahrbuch des RGV sowie ggf. Mitteilungsblätter kostenlos. Dasselbe soll je nach finanziellen Möglichkeiten des Verbandes auch für assoziierte Mitglieder gelten. Alle Mitglieder erhalten elektronische Newsletters kostenlos.

    _________________________§ 5

    1. Der Geschäftsführer /die Geschäftsführerin und der Rechnungsprüfer / die Rechnungsprüferin des RGV sind der Mitgliederversammlung jährlich bzw. zweijährlich zur Rechnungslegung verpflichtet.

    2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit festgesetzt.

    _________________________§ 6

    Oberstes Organ des RGV ist die Mitgliederversammlung. Sie wird vom Vorstand jährlich bzw. zweijährlich einberufen und hat folgende Aufgaben:

    1. Sie wählt a. den Präsidenten / die Präsidentin und die übrigen Vorstandsmitglieder,b. den Rechnungsprüfer / die Rechnungsprüferin.
    2. Sie genehmigt
    a. den Rechenschaftsbericht des Präsidenten / der Präsidentin,
    b. auf Antrag des Rechnungsprüfers / der Rechnungsprüferin die Abrechnung.
    3. Sie entscheidet über die inhaltliche Ausrichtung der Vereinsarbeit und beschließt die Einsetzung von Ausschüssen zur Behandlung aktueller oder prinzipieller Probleme.
    4. Sie setzt den Mitgliedsbeitrag fest.
    5. Sie beschließt Zeitpunkt und Ort der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.
    6. Die Mitgliederversammlung ist im Falle der Anwesenheit von mindestens 15 % der eingeschriebenen Mitglieder beschlussfähig. Für die unter § 6.1-5 genannten Beschlüsse gilt die einfache Mehrheit. Mit Zweidrittelmehrheit beschließt die Mitgliederversammlung:
    a. den Austritt von Mitgliedern;
    b. Änderungen der Richtlinien des Russischen Germanistenverbandes;
    c. die freiwillige Vereinsauflösung.Tagesordnung und Anträge für Mitgliederversammlungen sind mindestens vier Wochen vorher allen Mitgliedern schriftlich (auch durch e-Mail) bekannt zu geben.
    7. Der Vorstand kann aus eigener Initiative eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Liegen von mindestens zehn Mitgliedern (im Sinne von § 3.1, 3.3 und 3.4) Anträge zur Einberufung einer solchen Versammlung vor, muss sie einberufen werden.

    _________________________§7

    1. Der Vorstand besteht aus elf Mitgliedern:
    a) dem Präsidenten/der Präsidentin,
    b) fünf Repräsentanten der Sektion für Literaturwissenschaft,
    c) fünf Repräsentanten der Sektion für Sprachwissenschaft.
    2. Unter den zehn Repräsentanten der beiden Sektionen werden mindestens folgende Ämter vergeben:
    2.1 zwei Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen, davon einer/eine mit dem Aufgabenbereich Koordination mit dem DAAD, solange dieser als Hauptsponsor fungiert;
    2.2 Geschäftsführer / Geschäftsführerin;
    2.3 Schriftführer / Schriftführerin.
    2.4 Der Vorstand lädt einen Vertreter des Hauptsponsors (zum Zeitpunkt der Gründung der DAAD) zu seinen Sitzungen mit beratender Stimme ein. Protokolle der Vorstandssitzungen werden dem Hauptsponsor zugänglich gemacht.
    3. Die Verteilung der Funktionen mit Ausnahme jener des Präsidenten / der Präsidentin bestimmt der Vorstand. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder soll die Ausgewogenheit der Arbeitsbereiche, die institutionelle Vielfalt und die regionale Verteilung beachtet werden.
    4. Die Mitglieder des Vorstands oder von ihm bestimmte Vereinsmitglieder sorgen für das Mitteilungsblatt/Jahrbuch des RGV.
    5. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich durch die Richtlinien einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit bei Anwesenheit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder.

    _________________________§8

    1. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder und des Rechnungsprüfers / der Rechnungsprüferin beträgt zwei Jahre. Zweimalige Wiederwahl des Präsidenten / der Präsidentin ist statthaft. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist statthaft.
    2. Der Sitz des RGV ist der russische Dienstort des Präsidenten / der Präsidentin.
    3. Der Präsident / die Präsidentin, bei Verhinderung ein Vizepräsident / eine Vizepräsidentin, vertreten den Verein nach außen.

    _________________________§9

    1. Das Kuratorium besteht aus mindestens 10, höchstens 25 Mitgliedern.
    2. Das Kuratorium des RGV beteiligt sich an der Realisierung der Aufgaben des RGV und berät den Vorstand sowie die Mitgliederversammlung bei ihren Entscheidungen.
    3. Das Kuratorium wird vom jeweils neuen Vorstand für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes gewählt.

    _________________________§10

    Über eine Änderung der „Richtlinien für die Arbeit des Russischen Germanistenverbandes“ entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

    _________________________§11

    1. Über eine eventuelle freiwillige Auflösung des RGV entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
    2. Im Falle einer freiwilligen Auflösung des RGV werden gegebenenfalls noch ungenutzte Zuwendungen von Sponsoren an diese zurückgeführt; gegebenenfalls noch vorhandene Mitgliedsbeiträge werden einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.
    3. In einem solchen Falle entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die Art des gemeinnützigen Zwecks.

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